Infektiöser Abfall

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Infektiöser Abfall: Definition, Klassifizierung und Entsorgung

Infektiöser Abfall entsteht vor allem im Gesundheitswesen und umfasst Abfälle, die Krankheitserreger enthalten oder aufgrund ihrer Kontamination mit infektiösen Materialien ein Gesundheitsrisiko darstellen. Die korrekte Handhabung und Entsorgung dieser Abfälle sind entscheidend, um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern.

 

Definition und Beispiele für infektiösen Abfall

Definition

Infektiöser Abfall ist ein Abfall, der Krankheitserreger in einer Konzentration oder Menge enthält, die bei Menschen oder Tieren Krankheiten verursachen können.

 

Beispiele

  • Medizinischer Abfall: Blut, Gewebe, Organe, Körperteile.
  • Kontaminierte Einwegartikel: Nadeln, Spritzen, Verbandsmaterialien, Einweghandschuhe.
  • Labormaterial: Kulturen, Petrischalen, Laborpipetten.
  • Tierische Abfälle: Tierkadaver, Gewebeproben, tierische Produkte aus der Tiermedizin.

 

Klassifizierung von infektiösem Abfall

Die Europäische Abfallverzeichnisverordnung (AVV) klassifiziert infektiösen Abfall unter dem Kapitel 18 „Abfälle aus der Human- und Tiergesundheitspflege“. Wichtige Abfallcodes sind:

  • 18 01 02: Körperteile und Organe, einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven (außer 18 01 03).
  • 18 01 03: Abfälle, bei deren Sammlung und Entsorgung besondere Anforderungen gelten, um Infektionen zu verhindern.
  • 18 01 04: Abfälle, die keine gefährlichen Stoffe enthalten.
  • 18 02 02: Infektiöse Abfälle aus der Tiermedizin.

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Entsorgung und Behandlung von infektiösem Abfall

Spezielle Abfallsammlung

  • Infektiöser Abfall wird in bruchsicheren, fest verschlossenen und gekennzeichneten Behältern gesammelt.
  • Einwegbehälter für Nadeln und scharfe Instrumente (Sharps Container).

 

Transport

  • Transport erfolgt in fest verschlossenen und gekennzeichneten Behältern.
  • Transportunternehmen müssen eine spezielle Genehmigung und Schulung besitzen.

 

Behandlung und Desinfektion

  • Sterilisation: Autoklavieren (Dampfsterilisation bei hohem Druck und Temperatur).
  • Chemische Desinfektion: Anwendung von Desinfektionsmitteln, um Krankheitserreger abzutöten.
  • Verbrennung: Hochtemperaturverbrennung in speziell zugelassenen Anlagen.

 

Recycling und Entsorgung

  • Nach Sterilisation oder Verbrennung wird der Abfall als nicht infektiös klassifiziert und kann in Deponien entsorgt werden.
  • Metallteile (z. B. Nadeln) können recycelt werden.

 

Vorschriften und Richtlinien

Europäische Gesetzgebung

  • EU-Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie).
  • EU-Verordnung 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen.

 

Nationale Vorschriften

  • In Deutschland wird die Entsorgung durch die LAGA-Richtlinie „Medizinische Abfälle“ geregelt.
  • Abfallverzeichnisverordnung (AVV).
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG).

 

Arbeitsschutz

  • Schutzkleidung, Desinfektion und Impfungen sind verpflichtend für alle Personen, die mit infektiösem Abfall in Kontakt kommen.

 

Fazit

Die korrekte Handhabung und Entsorgung von infektiösem Abfall sind entscheidend, um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern und die Gesundheit von Menschen und Tieren zu schützen. Durch die Einhaltung strenger Vorschriften und die Umsetzung effektiver Behandlungs- und Entsorgungsmethoden kann dieses Risiko minimiert werden.